Gehörschutz für den Arbeitsplatz - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die meisten Menschen sind an ihrem Arbeitsplatz vielen verschiedenen Geräuschen ausgesetzt: Vom Telefonklingeln und Stimmengewirr im Großraumbüro bis hin zu extrem lauten Maschinengeräuschen z.B. im Handwerk, in der Industrie oder in der Baubranche. Gehörschutz als Arbeitsschutz ist eine wichtige Maßnahme, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern zu schützen. Ab einer Lautstärke von 85 Dezibel ist ein Gehörschutz am Arbeitsplatz sogar gesetzlich vorgeschrieben und in den berufsgenossenschaftlichen Arbeitsplatzvorschriften festgehalten.
Warum Gehörschutz als Arbeitsschutzmaßnahme:
Verhinderung von berufsbedingtem Hörverlust: Regelmäßige oder längere Exposition von Lärm am Arbeitsplatz kann zu berufsbedingtem Hörverlust führen. Dies ist eine dauerhafte Beeinträchtigung des Gehörs, die nicht rückgängig gemacht werden kann. Gehörschutz kann dazu beitragen, das Risiko von Hörverlust zu reduzieren oder zu verhindern.
Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften: Arbeitsschutzvorschriften verpflichten Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiter vor schädlichem Lärm zu schützen. Arbeitgeber sind in der Regel verantwortlich dafür, geeignete Gehörschutzmittel bereitzustellen und müssen sicherstellen, dass Arbeitnehmer sie verwenden.
Erhaltung der Arbeitsleistung: Lärm am Arbeitsplatz kann nicht nur das Gehör schädigen, sondern auch die Konzentration, Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Gehörschutz hilft den Arbeitnehmern, sich besser auf ihre Aufgaben zu konzentrieren und ihre Produktivität aufrechtzuerhalten.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Gehörschutz ermöglicht eine bessere Arbeitsumgebung, in der die Mitarbeiter weniger Stress und Unannehmlichkeiten durch laute Geräusche erfahren. Dies kann zu einem angenehmeren Arbeitsklima beitragen.
Langfristige Gesundheit der Mitarbeiter: Der Schutz des Gehörs trägt zur allgemeinen Gesundheit der Mitarbeiter bei. Gehörprobleme können sich negativ auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Arbeitnehmer auswirken.
Beratung und Termin für Unternehmen
Unsere Gehörschutz-Experten von Krönung Hör-Akustik kommen gerne in Ihren Betrieb und statten Ihre Mitarbeiter mit einem geeigneten Gehörschutz aus. Vor Ort nehmen wir die dazu notwendigen Ohrabformungen der Mitarbeiter, besichtigen den Arbeitsplatz, um den geeigneten Gehörschutz auszuwählen und führen nach der Auslieferung noch die vorgeschriebene Dichtigkeitsmessung durch. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung arbeiten wir diese Schritte schnell und unkompliziert ab, um Ihren Betriebsablauf so wenig wie möglich zu unterbrechen.
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Übrigens: Bei einem berufsbedingten Hörverlust übernehmen wir für Sie die Abwicklung der Hörsystemversorgung mit der Berufsgenossenschaft.
Insulating Communication Plastic (ICP): Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion
Sollten Sie bereits an einem Hörschaden leiden und ein Hörgerät tragen, dann ist ein so genanntes ICP-Hörsystem ideal für Sie geeignet. ICP-Geräte sind eine speziell entwickelte Kombination aus Hörgerät und Gehörschutz (z.B. ICP- Hörsysteme der Firma Hörluchs), die das Gehör vor weiteren Lärmschäden bewahren. Sie gehören zur PSA am Arbeitsplatz und sind speziell für die Anforderungen von Hörgeräteträgern konzipiert.
Die Vorteile eines ICP-Hörsystems auf einen Blick:
- Hörbarkeit von Warnsignalen
- Herstellung des Richtungshörens
- Möglichkeit von Kommunikation
- Arbeitsschutz: Reduzierung von Arbeitsunfällen
Weniger Stress durch Lärm. Dadurch weniger Arbeitsausfälle.