Bei gesetzlich Versicherten wird die logopädische Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig von der Krankenkasse getragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres, müssen 10% der Behandlungskosten selbst übernommen werden. Diese Gebühr entfällt, wenn Sie zuzahlungsbefreit sind.
Bei privater Krankenversicherung erhalten zur Kostenklärung mit Ihrer Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif müssen Sie einen Eigenanteil an den Behandlungskosten tragen.