Logopädie

Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

In der folgenden Übersicht finden Sie einige häufige Fragen mit den entsprendenden Antworten:

Bei gesetzlich Versicherten wird die logopädische Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vollständig von der Krankenkasse getragen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres, müssen 10% der Behandlungskosten selbst übernommen werden. Diese Gebühr entfällt, wenn Sie zuzahlungsbefreit sind.

Bei privater Krankenversicherung erhalten zur Kostenklärung mit Ihrer Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif müssen Sie einen Eigenanteil an den Behandlungskosten tragen.

Die logopädische Therapie wird als Heilmittelverordnung oder als private Therapie angeboten. Diese kann von Ihrem behandelnden Hausarzt oder den entsprechenden Fachärzten ausgestellt werden:

  • Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
  • Allgemeinmediziner
  • Zahnarzt
  • Facharzt für Phoniatrie
  • Facharzt für HNO
  • Kieferorthopäde
  • Kieferchirurg
  • Neurologe

Abhängig vom Störungsbild, stellt der verordnender Arzt eine Verordnung über 10 Therapieeinheiten mit einer Dauer von jeweils 30 Min., 45 Min. oder 60 Min. aus. In der Regel beläuft sich die Therapie auf 1-2x pro Woche.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie uns mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Kenntnis. Ansonsten müssen wir die sogenannte Ausfallgebühr, privat in Rechnung stellen.

Haben Sie Ihre Frage/Antwort nicht gefunden? Wir helfen gerne!

Wo bekomme ich meine logopädischen Leistungen?

Unsere logopädische Praxis finden Sie in der Rabanusstraße 11 (4. OG) in 36037 Fulda. Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 0661 – 480 443 02. Oder nutzen Sie gerne unser Anfrageformular.

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